Hallo Kannan
Was verstehst du unter „gleiche Gruppe“? Bedeutet es, dass beide Firmen in einer Holding sind? Grundsätzlich, solange die Leistung MWST-pflichtig ist und entgeltlich geleistet wurde, spielt die Verbundenheit der Unternehmen keine Rolle – die MwSt muss angerechnet werden.
Eine weitere Frage ist, an welchem Name die Rechnung erstellt wurde.
Wenn die Rechnung an XY AG gemacht wurde, muss die XY AG den Vorgang als Aufwand + Vorsteuer verbuchen. Danach neue Rechnung auf Nettopreis + eigener Steuersatz erstellen.
Buchungsvorgehen
Rechnungseingang: Aufwand an Bank 1´000
Vorsteuer an Bank 77.7
Neue Rechnung an ABC AG: Forderung ggü. ABC an Erlös 1´000
Forderung ggü. ABC an MwSt 77.7
Für XY AG ergibt sich dann am Ende 0.
Wenn die Rechnung an ABC AG erstellt wurde und die XY AG diese Rechnung nur bezahlt hat, kann dieser Sachverhalt über durchlaufende Posten gebucht werden:
Buchungsvorgehen
Rechnungseingang: Durchlaufende Posten (ABC AG) an Bank 1´077.7
Mit anderen Wörter muss die ABC AG CHF 1077.7 bezahlen, unabhängig davon, ob sie steuerpflichtig ist oder nicht. Die ABC AG verliert die Vorsteuer, weil nicht MWST-pflichtig