Hallo zusammen

Firma XY AG, die MWST-pflichtig ist, hat eine Rechnung für CHF 1077.70 inkl. MWST erhalten. Die Kosten betreffen jedoch ABC AG, die nicht MWST pflichtig ist. Die XY AG muss die Kosten weiterverrechnen. Die XY AG und ABC AG gehören zur gleichen Gruppen.

Muss die XY AG die Rechnung mit MWST einbuchen und den Betrag von CHF 1000.- weiterverrechnen oder müssen die CHF 1077.70 ohne MWST verbucht und in Rechnung gestellt werden?

Danke für die Antwort im voraus.

Gruss
Kannan

    Hallo Kannan

    Was verstehst du unter „gleiche Gruppe“? Bedeutet es, dass beide Firmen in einer Holding sind? Grundsätzlich, solange die Leistung MWST-pflichtig ist und entgeltlich geleistet wurde, spielt die Verbundenheit der Unternehmen keine Rolle – die MwSt muss angerechnet werden.

    Eine weitere Frage ist, an welchem Name die Rechnung erstellt wurde.

    Wenn die Rechnung an XY AG gemacht wurde, muss die XY AG den Vorgang als Aufwand + Vorsteuer verbuchen. Danach neue Rechnung auf Nettopreis + eigener Steuersatz erstellen.
    Buchungsvorgehen
    Rechnungseingang: Aufwand an Bank 1´000
    Vorsteuer an Bank 77.7
    Neue Rechnung an ABC AG: Forderung ggü. ABC an Erlös 1´000
    Forderung ggü. ABC an MwSt 77.7
    Für XY AG ergibt sich dann am Ende 0.

    Wenn die Rechnung an ABC AG erstellt wurde und die XY AG diese Rechnung nur bezahlt hat, kann dieser Sachverhalt über durchlaufende Posten gebucht werden:
    Buchungsvorgehen
    Rechnungseingang: Durchlaufende Posten (ABC AG) an Bank 1´077.7

    Mit anderen Wörter muss die ABC AG CHF 1077.7 bezahlen, unabhängig davon, ob sie steuerpflichtig ist oder nicht. Die ABC AG verliert die Vorsteuer, weil nicht MWST-pflichtig

      2 Jahre später
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