Hallo Maria.
Ja, weil Unternehmen, die von der MWST befreit sind, die Vorsteuer zurückfordern können. Wenn du lediglich die Dienstleistungen anbietest, die von der MWST-Pflicht ausgenommen werden, musst du Dich auch nicht anmelden.
Freundliche Grüsse
Sigrid