Guten Tag. Auf Name und Adresse des Geschäftsführers werden gewisse Rechnungen ausgestellt. Die Leistung ist überwiegend geschäftlich. Darf die Vorsteuer abgezogen werden, obwohl die Rechnung (bei einem Handy-Abo auch der Vertrag) nicht aufs Geschäft (GmbH) sondern auf ihn privat ausgestellt sind? Liebe Grüsse
Hallo
Nach meiner Meinung, nein, weil der Empfänger nicht stimmt.
Ihr könnt versuchen, den Leistungserbringer zu fragen, ob er die Rechnung neu, auf die richtige Adresse erstellen kann.
Gruss, Nina