RZbinden
Hallo,
die Kosten für Möbel können in der Regel nicht als allgemeine Ausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden, es sei denn, sie stehen im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit. Wenn also die Möbel für ein Heimarbeitsbüro verwendet werden, können die Kosten unter bestimmten Umständen als berufliche Ausgaben geltend gemacht werden. Die Möbel müssten dann primär für die berufliche Tätigkeit genutzt werden.
Vielleicht kannst du aber noch Umzugskosten abziehen lassen. Wenn der Umzug berufsbedingt war (z. B. aufgrund einer Arbeitsplatzverlagerung), können Umzugskosten, einschliesslich Möbeltransport, unter Umständen als berufliche Ausgaben abgezogen werden.
Für eine präzise und auf Ihren Fall abgestimmte Beratung könnten Sie einen Steuerberater konsultieren oder die spezifischen Regelungen Ihres Kantons überprüfen.