Ich besitze eine GmbH und weiss, dass die Geschlechterquoten für AGs gibt. Muss ich mir Sorgen machen, dass ähnliche Anforderungen auch für meine GmbH gelten, oder betreffen diese Regeln nur die AGs?

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    Luca_K
    Hallo.

    Die Geschlechterquotenregelungen, die Sie erwähnen, gelten ausschliesslich für Aktiengesellschaften (AG) und nicht für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH).
    Für GmbHs gibt es derzeit keine vergleichbaren gesetzlichen Anforderungen bezüglich Geschlechterquoten.

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