Hallo Forum, ich habe eine Frage zu meiner Steuererklärung. Ich bin mir nicht sicher, was ich bei den Verpflegungskosten angeben soll, da mein Arbeitgeber diese nicht erstattet.
Timo85 Hallo. Meinen Sie für die Abzüge? Können Sie das näher ausführen? Denn ich bin mir nicht ganz sicher, was Sie meinen.
Wenn dein Arbeitgeber die Verpflegungskosten nicht erstattet, kannst du je nach Arbeitsort pauschale Verpflegungskosten in der Steuererklärung abziehen. Die Höhe richtet sich nach deinem Arbeitsort und den kantonalen Vorgaben.