FreytagP
Ja, Unterhaltszahlungen können in der Regel von den Steuern abgesetzt werden. Unterhalt, den Sie an Ihren getrennt lebenden oder geschiedenen Ehepartner zahlen, ist als Abzug in der Steuererklärung zulässig. Dies gilt jedoch nur, wenn die Zahlungen tatsächlich geleistet werden und vertraglich oder gerichtlich festgelegt sind.
Für den Abzug müssen Sie die relevanten Zahlungen in der Steuererklärung angeben, und es kann notwendig sein, entsprechende Belege wie den Gerichtsbeschluss oder den Vertrag beizulegen