Hallo Forum.

Ein Verwandter ist kürzlich verstorben, und ich habe eine Immobilie geerbt. Ich habe die Immobilie bereits verkauft, bin mir aber unsicher, wie ich dies korrekt in meiner Steuererklärung angeben soll. Soll das Einkommen aus dem Verkauf als Erbschaft oder als Kapitalgewinn aus dem Verkauf der Immobilie deklariert werden? Ich möchte sicherstellen, dass alles genau angegeben wird, da ich befürchte, doppelt besteuert zu werden – einmal für den Erhalt der Erbschaft und dann für den Verkauf der Immobilie. Wie kann ich dies handhaben, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden?

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    Schneider911
    In der Regel wird die Erbschaft selbst nicht besteuert, da Erbschaften in vielen Kantonen steuerfrei sind oder speziellen Erbschaftssteuersätzen unterliegen. Der Verkauf der geerbten Immobilie hingegen unterliegt meist der Grundstückgewinnsteuer. Das bedeutet, dass du den Gewinn aus dem Verkauf angeben musst, und dieser wird als Kapitalgewinn besteuert. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, solltest du den Erbschaftsanteil und den Verkaufsgewinn klar trennen und dich nach den genauen Regelungen deines Kantons erkundigen. Es könnte sinnvoll sein, einen Steuerberater hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass alles korrekt deklariert wird.

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      5 Tage später
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