Mein Nebenjob bezahlt mich jetzt in Kryptowährung, und ich bin mir nicht sicher, wie ich das in meiner Steuererklärung handhaben soll. Muss ich das sofort als Einkommen angeben, oder erst, wenn ich es in Fiat-Währung umwandle?

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    HaroMonkey
    Wenn Sie in Kryptowährung bezahlt werden, sollten Sie die erhaltenen Beträge in Ihrer Steuererklärung als Einkommen angeben. In der Schweiz müssen Kryptowährungen zum Marktwert am Tag des Erhalts als Einkommen deklariert werden, unabhängig davon, ob Sie sie sofort in Fiat-Währung umwandeln oder nicht. Das bedeutet, dass der Wert der Kryptowährung zum Zeitpunkt der Zahlung als steuerpflichtiges Einkommen gilt. Es kann sich lohnen, detaillierte Aufzeichnungen über die Transaktionen zu führen, um bei der Steuererklärung präzise zu sein.

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