Hallo.
Ich reise häufig geschäftlich und kann als alleinerziehender Elternteil mit kleinen Kindern diese nicht zu Hause lassen, weshalb ich sie mitnehmen muss, um die Reisen zu bewältigen. Mir ist bewusst, dass meine geschäftsbezogenen Ausgaben abzugsfähig sind, aber kann ich auch einen Teil der Reise- oder Unterkunftskosten für meine Kinder geltend machen? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht, und welche Unterlagen waren erforderlich, um diese Ausgaben zu rechtfertigen?

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    Hallo ,

    das ist eine herausfordernde Situation, und ich kann verstehen, warum es wichtig ist, Klarheit zu schaffen. Grundsätzlich sind Ausgaben, die rein geschäftlich veranlasst sind, abzugsfähig. Allerdings ist die Abzugsfähigkeit von Kosten, die für die Mitnahme von Kindern anfallen, eingeschränkt, da diese in der Regel als privat veranlasst gelten.

    Es gibt jedoch spezielle Umstände, die berücksichtigt werden könnten. Beispielsweise, wenn die Mitnahme der Kinder aufgrund mangelnder Betreuungsmöglichkeiten zwingend notwendig ist und dies nachgewiesen werden kann, könnten gewisse Ausgaben als geschäftsbezogen eingestuft werden. Dazu zählen eventuell zusätzliche Unterkunftskosten, wenn diese durch die Kinder entstehen.

    Wichtige Unterlagen zur Rechtfertigung könnten sein:

    Schriftliche Bestätigungen über die Notwendigkeit der Mitnahme der Kinder (z. B. keine Betreuungsmöglichkeiten)
    Dokumentation der Reisen und deren Zweck (Reisepläne, Geschäftstermine)
    Aufschlüsselung der Kosten (welcher Anteil auf geschäftliche und welcher auf private Zwecke entfällt)
    Um sicherzugehen, dass alle Möglichkeiten optimal genutzt werden und die steuerliche Behandlung den Vorschriften entspricht, wäre es ratsam, Rücksprache mit einem Steuerberater zu halten, der auf Geschäftsreisen und Familienverhältnisse spezialisiert ist.

    Ich hoffe, das hilft dir weiter!

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      11 Tage später

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      Ihre Situation ist verständlich, und es gibt durchaus steuerliche Überlegungen, die in solchen Fällen relevant sind. Grundsätzlich können geschäftsbezogene Ausgaben wie Ihre eigenen Reisekosten und Unterkünfte abgesetzt werden, solange sie direkt mit Ihrer beruflichen Tätigkeit zusammenhängen. Allerdings ist es komplizierter, die Kosten für Ihre Kinder als abzugsfähig geltend zu machen, da diese in der Regel nicht als geschäftsbedingt angesehen werden.

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