Hallo Anne
Hat sich in einer MWST-Abrechnung ein Fehler eingeschlichen, kann dies jederzeit mit einer Korrekturabrechnung korrigiert werden. Das Korrekturformular kann ebenfalls online auf der Homepage der Eidg. Steuerverwaltung heruntergeladen werden, bzw. Online über das Webportal eingereicht werden.
Werden während der Abstimmungsarbeiten Differenzen festgestellt, sind diese im Rahmen der Finalisierung zu korrigieren. Solche Mängel müssen innerhalb der Periode gemeldet werden, in die der 180. Tag seit Ende des Geschäftsjahrs fällt. Unter Berücksichtigung der üblichen Einreichefrist von 60 Tagen ist das Korrekturformular (MwSt-Abstimmung) innerhalb von 240 Tagen nach Ablauf des betreffenden Geschäftsjahrs einzureichen. Erfolgt ein Jahresabschluss per 31. Dezember, wären Mängel demzufolge bis zum 31. August des Folgejahrs zu melden.
LG
Lana_S