Wir haben dieses Jahr ein altes Bauernhaus in Bern gekauft und mit der Renovierung angefangen, um dort zu wohnen. Einige der Arbeiten sind strukturell, aber wir erneuren auch die Küche und die Badezimmer. Können wir irgendwelche dieser Renovierungskosten von den Steuern absetzen? Ein Freund hat erwähnt, dass nur „Unterhalt“ absetzbar ist, aber es ist unklar, was als Unterhalt im Gegensatz zu einer Verbesserung gilt.

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    4 Tage später

    Shmoerm
    Hey, ichglaube, da gibt’s schon einen Unterschied zwischen Unterhalt und Verbesserung. Sachen, die einfach den Wert erhalten, wie z.B. Reparaturen, sind wohl absetzbar. Aber bei sowas wie neuer Küche oder Bad... das könnte als Verbesserung zählen, und dann wird's schwierig.

    Vielleicht hängt’s auch davon ab, wie du das beim Steueramt erklärst? Ich würd da mal nachfragen, die haben oft so Listen, was gilt und was nicht.

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      Shmoerm
      ich hab mal gehört, dass Sachen wie Reparaturen oder wenn du etwas ersetzt, was schon kaputt war, eher als Unterhalt gelten und absetzbar sind. Aber wenn du die Küche oder das Bad ganz neu machst, das zählt wohl eher als Verbesserung.

      Ich frag mich, ob es hilft, die Rechnungen genau aufzuteilen. So dass man zeigt, was genau Unterhalt war und was vielleicht Aufwertung ist. Habt ihr das schon gemacht? Und wie war das mit den strukturellen Sachen – kann man die komplett absetzen oder nur teilweise?

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        Sendemal
        Danke für die Info! Bei der Küche haben wir zum Beispiel die alten Schränke durch neue ersetzt, aber die Anordnung der Küche ist gleich geblieben. Vielleicht zählt das als Unterhalt?

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