Wirr besitzen ein kleines Ferienchalet in Graubünden, das wir über Airbnb vermieten. Ich habe die Mieteinnahmen gemeldet, aber dieses Jahr gab es viele Stornierungen, und wir haben Gästen Rückerstattungen gegeben. Kann ich diese Rückerstattungen von meinem gemeldeten Einkommen abziehen? Und wie sieht es mit den Gebühren aus, die wir an Airbnb gezahlt haben, sowie die Kosten für Reinigungsdienste – sind diese auch abzugsfähig?

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    Waterst
    Hey, ich denke, Rückerstattungen kann man schon irgendwie abziehen, weil das ja kein echtes Einkommen ist, oder? Aber ich weiss nicht genau, wie man das bei der Steuer angeben muss.

    Die Gebühren und Reinigungskosten. könnten vielleicht als Ausgaben zählen?

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      MitziAndermatt
      ich denke auch, dass Rückerstattungen eigentlich abziehbar sein sollten, weil das ja kein tatsächliches Einkommen ist. Aber ich bin mir nicht sicher, ob du das einfach so von den Einnahmen abziehen kannst oder ob du das extra irgendwo in der Steuererklärung angeben musst.

      Bei den Gebühren und Reinigungskosten... ich glaube, das könnte schon als Betriebsausgaben durchgehen, weil das ja direkt mit der Vermietung zusammenhängt. Aber keine Ahnung, ob man da jede einzelne Ausgabe belegen muss. Hast du sowas wie eine Liste gemacht mit allen Kosten, die für das Chalet anfallen?

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        MitziAndermatt
        Danke für deinen Input.Ja, ich denke auch, dass Rückerstattungen eher abziehbar sein sollten – schliesslich haben wir das Geld ja effektiv nicht verdient. Ich werde mal schauen, ob es in der Steuererklärung eine spezielle Rubrik dafür gibt oder ob ich das irgendwo separat angeben muss.

        LucGeneral
        Du hast recht bei de Gebühren und Reinigungskosten könnte es einfacher sein weil sie direkt mit der Vermietung zusammenhängen. Ich habe tatsächlich schon eine Art Tabelle mit allen Kosten, die angefallen sind, aber ich frage mich, wie detailliert das sein muss. Muss ich wirklich jede einzelne Rechnung einreichen, oder reicht eine Gesamtliste?

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          7 Tage später

          Waterst
          Ah, das klingt schon mal gut mit der Tabelle! Ich denke, es reicht meistens, wenn du eine Gesamtliste hast und die Zahlen in der Steuererklärung korrekt einträgst. Die Belege solltest du zur Sicherheit aufbewahren, falls es Nachfragen gibt. Aber normalerweise sollte eine saubere Übersicht reichen.

          Zu den Rückerstattungen: Ich bin ziemlich sicher, dass du die direkt von den Mieteinnahmen abziehen kannst, weil das ja kein echtes Einkommen war. Einfach in der Tabelle als "negative Einnahmen" oder so eintragen, dann sollte das passen.

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