Contreras
Im Wesentlichen gibt es bei Privatpersonen zwei Möglichkeiten:
1.
Um in einem Kanton als steuerpflichtiger Einwohner besteuert zu werden, muss dort ein rechtlicher Steuerwohnsitz begründet werden.
Nach dem Gesetz entsteht ein Steuerwohnsitz nur dann an einem Ort, wenn man sich dort mit der Absicht des dauernden Verbleibens aufhält.
Ein lediglich formeller oder kurzfristiger Umzug auf dem Papier zum Jahresende erfüllt diese rechtliche Voraussetzung nicht, da sich der tatsächliche Lebensmittelpunkt dadurch nicht verlagert.
2.
Selbst wenn Sie einen Wohnsitz in einem steuergünstigen Kanton geltend machen, hat der Kanton, in dem Sie tatsächlich leben und arbeiten, weiterhin die Steuerhoheit über Sie.
Das Gesetz sieht vor, dass automatisch ein steuerrechtlicher Aufenthalt und damit eine Steuerpflicht entsteht, wenn Sie sich physisch in einem Kanton aufhalten:
mindestens 30 Tage, wenn Sie dort einer Erwerbstätigkeit nachgehen;
mindestens 90 Tage, auch ohne Erwerbstätigkeit.
Da Sie tatsächlich im ursprünglichen Kanton leben und arbeiten, werden diese Anwesenheitsschwellen leicht erreicht. Die Steuerbehörden beurteilen Ihre Situation anhand der tatsächlichen Lebensverhältnisse im Alltag und nicht ausschliesslich anhand des formellen Anmeldedatums.