Ich habe dieses Jahr einige Kryptowährungen verkauft und die Gewinne in andere Anlagen reinvestiert. Muss ich die Gewinne trotzdem melden, oder sind sie nur steuerpflichtig, wenn sie als Bargeld ausgezahlt werden?

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    Normalerweise sind Gewinne aus Kryptowährungen tatsächlich steuerfrei,. Also auch wenn du Gewinne reinvestierst, sollte das in der Regel nicht besteuert werden.

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      16 Tage später

      Ich habe letztes Jahr mehrere Krypto-Reinvestitionen gemacht (BTC → ETH → ADA) und mich gefragt, ob das steuerlich relevant ist. Mein Treuhänder hat mir bestätigt, dass für private Investoren keine Einkommenssteuer anfällt, da Kapitalgewinne steuerfrei sind. ABER: Man muss alle Transaktionen sauber dokumentieren, denn die Steuerbehörde kann Nachweise verlangen, besonders wenn größere Summen involviert sind.

      Hat hier jemand Erfahrungen mit der Deklaration bei unterschiedlichen Kantonen? Gibt es Unterschiede?

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        Hallo, es kommt sehr darauf an, wie aktiv man mit Krypto handelt. Die ESTV unterscheidet zwischen Privatpersonen (keine Steuer auf Kapitalgewinne) und gewerblichen Krypto-Händlern (Gewinne steuerpflichtig).

        Falls das Steueramt dich als gewerblichen Händler einstuft, musst du Gewinne als Einkommen versteuern – und das kann teuer werden. Falls unsicher, lohnt sich eine Anfrage beim Steuerberater oder beim kantonalen Steueramt.

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          5 Tage später

          Hallo zusammen! Ich frage mich, wie genau die Steuerbehörden in der Praxis die gewerbsmässige Einstufung vornehmen. Gibt es eine klare Grenze für die Anzahl der Trades pro Jahr oder den Umsatz?

          Hat jemand hier Erfahrung damit oder vielleicht sogar eine Einschätzung vom Steueramt erhalten? 🙂

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          • hat auf diesen Beitrag geantwortet.

            MissPiggy

            Es werden mehrere Kriterien beachtet, um zu beurteilen, ob jemand als privater Krypto-Investor oder als gewerbsmässiger Händler eingestuft wird. Die ESTV orientiert sich dabei an den gleichen Grundsätzen wie bei Wertpapiergeschäften.

            Wichtige Kriterien laut ESTV:

            • Haltedauer der Kryptowährungen: Wer Coins oft nur kurz hält (z. B. Daytrading), könnte als gewerblich eingestuft werden.

            • Handelsvolumen und Frequenz: Sehr viele Trades pro Jahr deuten auf gewerblichen Handel hin. Eine klare Zahl gibt es nicht, aber wenn man regelmässig handelt, steigt das Risiko.

            • Einsatz von Fremdkapital: Wer seine Trades mit geliehenem Geld (z. B. Margin Trading oder Hebelprodukte) finanziert, könnte gewerblich eingestuft werden.

            • Haupteinnahmequelle: Wenn Krypto-Handel die primäre Einkommensquelle ist, spricht das für Gewerblichkeit.

            • Systematische Strategie: Wer mit klaren Gewinnabsichten und Trading-Strategien handelt, könnte ebenfalls betroffen sein.

            LG,
            Georg.

            Points: 5
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