Hallo miteinand
Wir sind ein kleines Unternehmen im Consultingbereich und führen unsere Buchhaltung selbst. Unserem Team hat sich seit 4 Monaten eine Mitarbeiterin im Stundenlohn angeschlossen. Mir wurde gesagt, dass wir sie bei der Vorsorgeeinrichtung anmelden müssen, obwohl ihr provisorische Lohn 2019 21'330 CHF nicht erreichen wird, also unter der Minimumgrenze liegt. Muss ich die Anmeldung trotzdem vornehmen? Wahrscheinlich übersehe ich etwas..
Vielen Dank für eure Mithilfe!
Gruss