Hallöchen

Ich habe eine kleine Design-Firma, welche MwSt.-pflichtig ist. Jetzt haben wir einen Kunden aus Liechtenstein, und ich bin nicht sicher, wie ich die Rechnung für ihn erstellen muss. Ich meine, grundsätzlich ist es eine Rechnung für das Ausland. Soll ich die Rechnung ohne MwSt. versenden? Soll ich einige Bemerkungen auf der Rechnung machen? Oder noch was beachten?

Danke im Voraus

Liebe Grüsse
Christina

Points: 10

    Hallo Christina

    Schweiz und Liechtenstein haben eine Vereinbarung über die Mehrwertsteuer abgeschlossen. Der Artikel 2 sagt: „Die im schweizerischen Mehrwertsteuergesetz als Inland bezeichneten Gebiete gelten als gemeinsames Anwendungsgebiet der Mehrwertsteuer für beide Vertragsstaaten.“

    Auf normal Deutsch bedeutet es, dass du eine übliche Rechnung mit MwSt. erstellen musst.

    Den ganzen Text der Vereinbarung kannst du hier lesen:
    https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/27572.pdf

    Gruss,
    Nina

    Vielen lieben Dank, Nina.

    Gibt es ähnliche Vereinbarungen für alle Nachbarländer? Wenn ich z.B. einen deutschen Kunden hätte, wäre es ähnlich?

    Liebe Grüsse
    Christina

    Hallo Christina

    Nein, für EU-Länder ist es ein bisschen anders. Wenn dein Kunde eine Privatperson ist, dann ist der Sitz des Leistungserbringers massgeblich. Dann erstellst du eine übliche Rechnung mit der Schweizer Mehrwertsteuer.

    Wenn dein Kunde ein Unternehmen ist, gilt ein sogenannten Reverse-Charge-Verfahren, welcher grundsätzlich der Schweizer Bezugsteuer ähnlich ist. Du solltest einfach alle Rechnungsvorschriften des Landes, wo Leistungsempfänger sitzt, erfüllen.

    Hier ist ein Beispiel, wie so eine Rechnung aussehen soll:
    https://www.rechnungswesen-portal.de/upload/iblock/003/Musterrechnung-Reverse-Charge.pdf

    Gruss,
    Nina

      2 Jahre später
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