nisale
"Bei einem anfänglich geleasten Fahrzeug, das anschliessend von der Firma gekauft (und vom Arbeitnehmer weiter benutzt) wird, bleibt der im Leasingvertrag ursprünglich festgehaltene Barkaufpreis massgebend. Auf den (tieferen) Übernahmepreis beim Kauf des Geschäftswagens durch den Arbeitgeber darf nicht abgestellt werden." - so ist es in Zürich.
Also musst du leider weiter nach dem Kauf den gleichen Wert für Eigenverbrauch verwenden.
Gruss,
Nina