Die beiden Methoden unterscheiden sich durch den Zeitpunkt, in der die MWST/Vorsteuer fällig sind.
Vereinbarte Abrechnungsmethode:
- Bei der Abrechnung nach vereinbartem Entgelt wird die geschuldete MWST zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung fällig.
- Die Vorsteuer wird in der Abrechnungsperiode abgezogen, in welcher die Rechnung vom Lieferanten erhalten wird.
Die Vereinbarte Abrechnungsmethode ist das Standardverfahren der ESTV.
Vereinnahmte Abrechnungsmethode:
- Bei der Abrechnung nach vereinnahmtem Entgelt wird die MWST erst dann fällig, wenn die Zahlung der offenen Debitorenrechnung erfolgt ist.
- Bei Kreditorenrechnungen wird die Vorsteuer beim Zahlungsausgang gutgeschrieben.
Die Abrechnung nach vereinnahmten Entgelten muss bei der ESTV beantragt werden.