Als Inhaber einer GmbH (Architekturbüro) nutze ich meinen Geschäftswagen auch für private Fahrten. Muss ich für Privatnutzungen wirklich ein Fahrtenkontrollbuch führen?
Private Nutzung Geschäftsauto - Fahrtenkontrollbuch?
- Best Answerset by RomanKeller
Unter der Voraussetzung, dass Sie das Geschäftsauto mindestens zu 50% für geschäftliche Zwecke nutzen, dürfen Sie es privat nutzen.
Tatsächlich gibt der Gesetzgeber zwei Möglichkeiten vor: Entweder Sie schreiben Ihre Fahrten in ein Fahrtenkontrollbuch (Datum, gefahrene Kilometer, Abfahrts- und Zielort), was halt einige Disziplin erfordert, oder Sie wählen die pauschale Abgeltungsvariante. Dies wird – wenn ich Ihre Frage richtig lese – ihre bevorzugte Variante sein.
Die pauschale Abgeltung bedingt, dass dem Arbeitnehmer (also Ihnen) monatlich 0.8% des effektiven Fahrzeugkaufpreises (exkl. MWST, Neuwagen- oder Occasionspreis) auf den Bruttolohn aufgerechnet werden müssen, da die Nutzung des Wagens einen geldwerten Vorteil darstellt, der als Lohnbestandteil zu werten ist. Bei preiswerten Fahrzeugen liegt die minimal zulässige Aufrechnung bei CHF 150 pro Monat. Selbstverständlich sind auf dieser Aufrechnung sämtliche Sozialversicherungsabgaben geschuldet und der Lohnausweis entsprechend auszufüllen.
Der Arbeitgeber schuldet zudem auf dem Privatanteil die Mehrwertsteuer – damit darf sich allerdings Ihr Treuhänder auseinandersetzen.
Die wichtigste Frage ist aber, ob Sie mit dieser Methode steuerlich optimal fahren. Falls Sie den Geschäftswagen oft privat nutzen, ist die pauschale Methode häufig im Vorteil. Bei geringer Nutzung ist die effektive Methode bedeutend günstiger, insbesondere bei seltener privater Nutzung von Luxusfahrzeugen.
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Ich bin im Aussendienst tätig und fahre mit einem Geschäftswagen (Leasingfahrzeug) meist direkt von zu hause zu den Kunden. Wie muss ich den Arbeitsweg / Wegspesen in der Steuererklärung deklarieren bzw. wie kann ich meine Abzüge maximieren? Den Wagen darf ich im vernünftigen Rahmen auch privat nutzen, das Geschäft zahlt den Diesel etc, ich selbst zahle nur den Treibstoff für längere Fahrten. Muchos gracias.
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Bei dieser Ausgangslage können Sie keine Abzüge machen, sondern müssen im Gegenteil mehr versteuern. Darauf haben Sie keinen Einfluss, der Arbeitgeber stellt Ihnen den Lohnausweis bereits fixfertig zu.
Widmen wir uns zuerst der privaten Nutzung des Geschäftswagens – ein Lohnbestandteil.
Wenn Sie kein Fahrtkontrollbuch führen (pauschale Abrechnung), wird Ihnen der Arbeitgeber eine Pauschale auf den Bruttolohn aufrechnen (Ziffer 2.2. Lohnausweis, Privatanteil des Geschäftswagens), denn die unentgeltliche Nutzung ist ein steuerbarer geldwerter Vorteil (auf Monatsbasis 0.8% des Kaufpreises exkl. MWST, siehe oben).
Falls Sie allerdings ein Bordbuch führen (effektive Abrechnung), muss der Arbeitgeber die privat gefahrenen Kilometer (ohne Arbeitsweg) mit der Kilometerpauschale von CHF 0.70 multiplizieren und den Betrag im Lohnausweis unter 2.2. eintragen.
Bei beiden Methoden muss Ihnen der Arbeitgeber diese unentgeltliche Beförderung zwischen Wohn- und Arbeitsort mit einem Kreuz in Feld F (oben rechts) im Lohnausweis bestätigen. Sofern Feld F angekreuzt ist - was bei Geschäftsfahrzeugen so gut wie immer der Fall ist - darf der Arbeitnehmer in seiner privaten Steuererklärung keinen Abzug für den Arbeitsweg geltend machen.
Ich bin Aussendienstler und bekomme bei meinem neuen Arbeitgeber eine neues Geschäftsfahrzeug zugeteilt...juhuii ? Ich darf es auch privat benutzen. Die Firma ist noch recht klein, wächst aber stark. Es gibt darum noch kein spezielles Reglement zu Geschäftswagen. Mein Chef überlässt mir die Wahl, ob die private Nutzung des Geschäftsauto mit der effektiven oder pauschalen Methode abgerechnet werden soll. Ich habe keine Ahnung, welche Methode für mich persönlich besser ist. Können Sie mir weiterhelfen? Danke schon mal.
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Bei einem angenommenen Kilometersatz von 70 Rappen gilt vereinfacht:
• Sofern jährliche private Kilometerleistung geringer als 2500 km --> effektive Methode besser, da geringere Lohnaufrechnung als mit der pauschalen Methode. (Kaufpreis Geschäftsauto unerheblich).
• Sofern Geschäftsauto teurer als CHF 50’000 (ohne MWST) und private Kilometer höher als 6’500 --> pauschale Methode besser
• Sofern Geschäftsauto teurer als CHF 75’000 (ohne MWST) und private Kilometer geringer als 10'000 --> effektive Methode besser
Als Faustregel:
Günstiges (Teures) Geschäftsauto --> Pauschale (Effektive) Methode vorteilhafter
Hohe (Geringe) private Kilometerleistung: --> Pauschale (Effektive) Methode vorteilhafter
Der Aufwand für das kontinuierliche Führen des Bordbuchs sollte aber auch bedacht werden, auf Dauer kann dies echt nervtötend sein.