Hallo Diana
Im Grunde hast du Recht: Das Home Office muss im Arbeitsvertrag geregelt werden. Eine Sonderregelung ist ebenfalls wünschenswert. Aber in einer Notsituation ist es einfacher dies zu organisieren.
Wenn es ein Personalreglement gibt, muss der Arbeitsvertrag nicht geändert werden. Du kannst einfach die wichtigsten Regeln, die sich auf das Home-Office beziehen, zusammenfassen und als temporäre Erweiterung des Personalreglements festlegen. Und selbstverständlich kannst du diese Informationen auch dem Mitarbeiter zur Verfügung stellen, am besten mit seiner Unterzeichnung. Aufgrund der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers müssen nun alle Mitarbeiter von zu Hause aus arbeiten. Die Behörden sollten eine solche Lösung in dieser Situation akzeptieren.
Gruss,
Nina