Wann muss ich einen Privatanteil in der Lohnabrechnung berücksichtigen und wie berechne ich diesen von Kaufwert des FZ?
Wann Privatanteil FZ und wie berechnen
Hallo Miriam
Wenn einem Arbeitnehmer ein Geschäftswagen zur Verfügung gestellt wird und der Arbeitnehmer diesen auch privat benutzen kann, ist ein Privatanteil in der Lohnabrechnung zu berücksichtigen. Dieser entspricht pro Monat 0.8% des Kaufpreises (exkl. Mehrwertsteuer) mindestens aber CHF 150.00/Monat.
Ausnahme: Falls der Privatgebrauch des Fahrzeuges erheblich eingeschränkt ist (z.B. durch fest installierte Vorrichtungen für den Transport von Werkzeugen), sowie in Fällen, in denen der Geschäftswagen nur für den Arbeitsweg, nicht aber für andere Privatfahrten verwendet werden darf, ist keine Aufrechnung vorzunehmen. Eine Aufrechnung entfällt auch, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die privat gefahrenen Kilometer (ohne Arbeitsweg) mit einem Kilometeransatz von 70 Rappen vergütet.
LG
Anna
Danke Anna, entspricht der Abzug immer dem Kaufpreis? Selbst wenn das Auto eher alt ist?
Hallo Miriam
Ja, der Privatanteil von 0.8%/Monat wird immer auf dem Kaufpreis exkl. MWST (Neuwagen- oder Occasionspreis) berechnet, solange das Auto privat uneingeschränkt genutzt wird. Auch wenn das Fahrzeug in der Buchhaltung evtl. bereits abgeschrieben wurde.
Beispiel:
Kaufpreis des Fahrzeuges (exkl. MWST) = CHF 50'000.00
Privatanteil pro Monat (0.8% des Kaufpreises) = 400.00
Privatanteil pro Jahr (400.00 x 12) = 4'800.00
Vorsteuerkorrektur/Monat (400.00 x 7.7%) = 30.80
Zusätzliche Info:
Bitte beachte, dass auf dem Privatanteil auch Sozialversicherungen geschuldet sind und der Privatanteil unter Ziffer 2.2 (Privatanteil Geschäftswagen) des Lohnausweises deklariert sowie das Feld F (Unentgeltliche Beförderung zwischen Wohn- und Arbeitsort) angekreuzt werden muss.
Der Arbeitgeber ist auch verpflichtet, auf dem Privatanteil die Vorsteuer zurückzuerstatten (unter Ziffer 415 - Vorsteuerkorrektur des MWST-Formulars).
Liebe Grüsse
Anna
Liebe Anna
Die Vorsteuerkorrektur machst Du manuell auf dem MWST-Formular? Führst Du diese in der Buchhaltung oder auf einem Excel nach Mitarbeiter? Auf der Lohnabrechnung hat diese ja nichts verloren.
Herzliche Grüsse
Miriam