Sie müssen 8% bzw. ab 1.1.18 7.7% MWST aufschlagen, auch auf diese Spesen.
Die Eidgenössische Steuerbehörde sagt klar....
«Zum Entgelt gehört der Ersatz aller Kosten, selbst wenn diese gesondert in Rechnung gestellt werden. Dies können beispielsweise sein:
......
- Auslagen für Reisen, Verpflegung, Unterkunft, usw., selbst wenn diese im Ausland angefallen sind»;
Ihr gesamtes «Entgelt» müssen Sie immer plus MWST einfordern. Solche Weiterverrechnung von Spesen gehören auch zum Entgelt, da diese Aufwände Ihre Dienstleistung erst ermöglichen.
Für einen betroffenen Kunden kann das schwer verständlich sein, dann hilft nur das Nachlesen des Gesetzes. Die Rechtslage ist eindeutig.
Das ist in der Regel aber alles nicht so tragisch für Ihren Kunden, denn ich nehme an, dass dieser die bezahlte MWST wieder als Vorsteuer abziehen kann, also ist es für Ihren Kunden irrelevant. HIer ist so ein Fall mit den Vorsteuern: https://accounting-forum.ch/d/34-bezugsteuer-bezahlen-f-r-dienstleistungen
Falls Ihr Kunde keine Vorsteuern abziehen kann, z.B. weil er nicht MWST-pflichtig ist oder mit dem Saldosteuersatz abrechnet, kann es natürlich eine ärgerliche Sache sein, einverstanden.