Ich bin als selbstständiger Unternehmensberater oft unterwegs, um im Ausland Produktionsanlagen für meinen Mandaten zu prüfen. Dabei werden mir Hotel- und Reisespesen direkt vom Mandaten vergütet, das ist dann in meiner Rechnung ein separater Posten. Ich bin völlig unsicher, ob ich auf diesen Spesen die Schweizer MWST 'draufschlagen muss oder nicht.....was meint das Forum dazu? Danke für jegliche Anhaltspunkte.
MWST auf Reisespesen
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- Best Answerset by RomanKeller
Sie müssen 8% bzw. ab 1.1.18 7.7% MWST aufschlagen, auch auf diese Spesen.
Die Eidgenössische Steuerbehörde sagt klar....
«Zum Entgelt gehört der Ersatz aller Kosten, selbst wenn diese gesondert in Rechnung gestellt werden. Dies können beispielsweise sein:
......
- Auslagen für Reisen, Verpflegung, Unterkunft, usw., selbst wenn diese im Ausland angefallen sind»;
Ihr gesamtes «Entgelt» müssen Sie immer plus MWST einfordern. Solche Weiterverrechnung von Spesen gehören auch zum Entgelt, da diese Aufwände Ihre Dienstleistung erst ermöglichen.
Für einen betroffenen Kunden kann das schwer verständlich sein, dann hilft nur das Nachlesen des Gesetzes. Die Rechtslage ist eindeutig.
Das ist in der Regel aber alles nicht so tragisch für Ihren Kunden, denn ich nehme an, dass dieser die bezahlte MWST wieder als Vorsteuer abziehen kann, also ist es für Ihren Kunden irrelevant. HIer ist so ein Fall mit den Vorsteuern: https://accounting-forum.ch/d/34-bezugsteuer-bezahlen-f-r-dienstleistungen
Falls Ihr Kunde keine Vorsteuern abziehen kann, z.B. weil er nicht MWST-pflichtig ist oder mit dem Saldosteuersatz abrechnet, kann es natürlich eine ärgerliche Sache sein, einverstanden.
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Es kann also vorkommen, dass gewisse Inputfaktoren, die zu einem reduzierten MwSt-Satz oder gar zu einem befreiten Steuersatz bezogen wurden und dann für die Leistungserbringung verwendet werden, implizit als Output zum vollen MwSt-Satz berechnet werden.
Das gilt auch, wenn diese bezogenen Leistungen separat abgerechnet werden und eigentlich klar trennbar wären.
Komplizierter wird es, wenn die Mehrwertsteuer im Ausland angefallen ist. Was zu tun ist in einem solchen Fall wird anhand eines Beispiels (Grossbritannien) hier diskutiert: https://accounting-forum.ch/d/126-uk-vat-mwst-zur-ckfordern
Good Day Forum
Kurze Frage: Wenn ich Pauschalspesen habe, dann gelten die auch im Ausland? Eben beispielsweise für Reisespesen, falls diese CHF 50 unterschreiten? Wie rechnet sich das dann genau? Eine Reise besteht ja aus mehreren Teilen, vielleciht Flug, dann Taxi, vielleicht Tram oder sonst was. Zählen da die Einzeltickets oder die Reise von A nach B?
B_Gerber
a) Ja, Pauschalspesen gelten auch im Ausland.
b) Es gibt ein Kumulierungsverbot, d.h. jede Ausgabe wird separat betrachtet und wenn diese unter CHF 50 fällt, fällt sie unter die Pauschalsteuerrregelung.