Hallo

Ich habe eine Frage zu Überzahlungen: Wir haben bei einem Kunden immer wieder mal der Fall, dass er Rechnungen doppelt bezahlt. Meistens weisen wir ihn darauf hin aber da es öfters in ein riesiges Durcheinander kundenseitig endet, haben wir nun auch Zahlungen stehen lassen. Nun meine Frage: sind diese Erträge MWST-pflichtig? Ich habe diese Doppelzahlungen pflichtig gebucht, bin aber noch etwas unsicher, zu welchem Formularfeld dieser Ertrag gehört. Im Abacus gibt es ein MWST-Code mit der Bezeichnung „Überzahlungen“. Wenn ich aber mit diesem Code buche, wird der „Umsatz“ mit dem Feld 280 wieder in Abzug gebracht.
Was meint ihr dazu?

Viele Grüsse
Ella

    5 Tage später

    Hallo Ella

    Ich bin kein MWST-Experte, aber ich würde dies so machen:

    • Bevor die Situation geklärt wird, würde ich die Zahlung auf einem separaten Konto buchen, ähnlich einer Vorauszahlung.
    • Wenn der Kunde die Rückzahlung wünscht, kann das Überzahlungskonto aufgelöst und die MWST entsprechend reduziert werden.
    • Wenn der Kunden wünscht, die Zahlung als Kredit für die künftigen Leistungen zu betrachten, ist dies eine normale Vorauszahlung mit MWST.
    • Sofern keine Rückzahlung und keine Gegenleistung erfolgt, würde ich diese Zahlung als Spende ohne MWST buchen.

    Mit Abacus arbeite ich leider nicht, so kann ich dazu nicht viel sagen.

    Liebe Grüsse,
    Stefi

      Hallo Stefi

      Herzlichen Dank für deine Hilfe, das klingt für mich logisch!

      Viele Grüsse
      Ella

        ein Jahr später
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