Hallo
Ich habe eine Frage zu Überzahlungen: Wir haben bei einem Kunden immer wieder mal der Fall, dass er Rechnungen doppelt bezahlt. Meistens weisen wir ihn darauf hin aber da es öfters in ein riesiges Durcheinander kundenseitig endet, haben wir nun auch Zahlungen stehen lassen. Nun meine Frage: sind diese Erträge MWST-pflichtig? Ich habe diese Doppelzahlungen pflichtig gebucht, bin aber noch etwas unsicher, zu welchem Formularfeld dieser Ertrag gehört. Im Abacus gibt es ein MWST-Code mit der Bezeichnung „Überzahlungen“. Wenn ich aber mit diesem Code buche, wird der „Umsatz“ mit dem Feld 280 wieder in Abzug gebracht.
Was meint ihr dazu?
Viele Grüsse
Ella