Hallo Forum

Am Ende des Jahres können auf dem Warenlager ja stille Reserven gebildet werden, im Umfang eines Drittels des Warenlagers. Ich habe eine kurze Frage bzgl. der Buchung des Warendrittels. Wie muss diese Buchung im neuen Jahr wieder aufgelöst werden? Oder anders formuliert: Muss ich es überhaupt wieder auflösen? Wenn ich es nicht auflöse, dann stimmen beim Abschluss im nächsten Jahr die Werte nicht mehr...

Gruss
Bernd

Points: 10
  • Hallo Bernd

    Du hast recht, der Saldo muss natürlich am Schluss übereinstimmen. Du hast verschiedene Optionen, wie du das erreichen kannst:

    1. Du bildest am Ende des Jahres das Warendrittel und löst es nicht wieder auf. Bei dieser Variante musst du dir merken, welche stillen Reserven bereits in der Bilanz vorhanden sind und dann in den Folgeperioden nur noch die Differenz buchen, sodass die Differenz stimmt.
    2. Im Unterschied zu 1) löst du die stillen Reserven anfangs Jahr wieder auf. Damit siehst du während des Jahres immer den aktuellen Bestand und buchst Ende Jahr wiederum das Warendrittel. Dies hat den Nachteil, dass der Warenaufwand zum Zeitpunkt der Auflösung der stillen Reserven nicht stimmt.
    3. Du verwendest ein separates Konto für die Wertberichtigungen (sowohl in der Bilanz, aber auch als Warenaufwand in der Erfolgsrechnung). Buchen tust du jeweils beim Abschluss Ende Jahr. So hast du immer den Überblick.

    Jede Variante hat Vor- und Nachteile, da Bilanzen und Erfolgsrechnungen «verzerrt» werden, bzw. nicht die effektiven Werte ausweisen. Je nach Priorität deiner Information, die du im laufenden Jahr aus der Buchhaltung entnehmen willst, kannst du die eine oder die andere Variante wählen. Bei Variante 3 siehst hast du am meisten Transparenz, dafür mit dem Nachteil, dass du zusätzliche Konten einführen musst.

Hallo Bernd

Du hast recht, der Saldo muss natürlich am Schluss übereinstimmen. Du hast verschiedene Optionen, wie du das erreichen kannst:

  1. Du bildest am Ende des Jahres das Warendrittel und löst es nicht wieder auf. Bei dieser Variante musst du dir merken, welche stillen Reserven bereits in der Bilanz vorhanden sind und dann in den Folgeperioden nur noch die Differenz buchen, sodass die Differenz stimmt.
  2. Im Unterschied zu 1) löst du die stillen Reserven anfangs Jahr wieder auf. Damit siehst du während des Jahres immer den aktuellen Bestand und buchst Ende Jahr wiederum das Warendrittel. Dies hat den Nachteil, dass der Warenaufwand zum Zeitpunkt der Auflösung der stillen Reserven nicht stimmt.
  3. Du verwendest ein separates Konto für die Wertberichtigungen (sowohl in der Bilanz, aber auch als Warenaufwand in der Erfolgsrechnung). Buchen tust du jeweils beim Abschluss Ende Jahr. So hast du immer den Überblick.

Jede Variante hat Vor- und Nachteile, da Bilanzen und Erfolgsrechnungen «verzerrt» werden, bzw. nicht die effektiven Werte ausweisen. Je nach Priorität deiner Information, die du im laufenden Jahr aus der Buchhaltung entnehmen willst, kannst du die eine oder die andere Variante wählen. Bei Variante 3 siehst hast du am meisten Transparenz, dafür mit dem Nachteil, dass du zusätzliche Konten einführen musst.

    6 Monate später

    Das Steueramt des Kt. St. Gallen gibt dazu ein einfaches Beispiel, was steuerlich noch erlaubt ist:
    Einstandswert des Warenlagers laut Inventar: CHF 900'000
    Begründete Abschreibungen einzelner Waren: CHF 150'000
    Inventarwert des Warenlager: CHF 750'000
    Abzug Warendrittel, pauschal anerkannt: CHF 250'000
    Bilanzwert des Warenlagers (Einkommenssteuerwert: CHF 500'000

    Aber Achtung: Bei der Bildung der stillen Reserven gibt es Grenzen, d.h. gewisse Abweichungen vom Buchwert und von handelsrechtlichen Höchstwert sind nicht erlaubt. So ist das Weglassen bzw. Nichtausweisen von Aktiven ein Verstoss gegen Art. 959 Abs. 2 OR. Auch nicht erlaubt ist der Ausweis fiktiver Passiven.

      3 Jahre später
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