Wenn ich dich richtig verstehe, geht es darum, dass du dein privates Auto für Geschäftszwecke nutzen willst.
In diesem Fall kannst du leider nicht die entstehenden Aufwendungen als Geschäftsaufwand verbuchen.
Du kannst aber von der Firma eine Entschädigung für die gefahrenen Kilometer in Höhe von max. 70 Rappen pro Kilometer bekommen. Dieser Betrag muss auch im Lohnausweis stehen, ist aber nicht AHV-pflichtig.
Die Steuerverwaltung kann auch einen Pauschalbetrag bewilligen. Dafür musst du aber die Notwendigkeit begründen.
Gruss
Nina