Ich arbeite in einer kleinen Elektrotechfirma und beschäftige mich nebenbei mit der Lohnbuchhaltung bzw. jetzt gegen Jahresende mit den Lohnausweisen für die Mitarbeiter (leider nur ungern!). Für einige Personen haben wir Zusatzdeckungen in der Unfallversicherung abgeschlossen. Kann mir jemand sagen, ob ich die Arbeitnehmerbeiträge vom Bruttolohn abziehen darf wie bei der normalen NBU Versicherung?
Danke vielmals und einen guten Rutsch dann =)))

Points: 10

    Gute Frage. Wie Sie richtig sagen, darf bei der «normalen» Nichtberufsunfallversicherung (NBUV) der Arbeitnehmeranteil (in den allermeisten Fällen 100%, der Arbeitgeber zahlt nichts) in Ziffer 9 des Lohnausweises eingetragen werden – zusammen mit den Abzügen für AHV, IV, EO und ALV.
    Arbeitnehmerbeiträge an UVG-Zusatzversicherungen dürfen tatsächlich nur dann in Ziffer 9 – und damit als Abzug – eingetragen werden, falls die ganze Belegschaft die entsprechende Versicherungsdeckung geniesst (Kollektiv-UVG-Zusatzversicherung). Falls nur das Kader so versichert ist, darf kein Abzug gemacht werden. Was das für Sie heisst, ist klar. Nicht in Ziffer 9 eintragen.
    ABER: Eine wichtige Überlegung haben Sie sich noch nicht gemacht. Was passiert auf der Inputseite? Individuelle UVG-Zusatzversicherungen und individ. KTG-Versicherungsmodelle stellen geldwerte Leistungen für bestimmte Mitarbeiter dar, die besteuert werden sollen. Darum müssen Sie die Arbeitgeberbeiträge an diese Versicherungsprämien in Ziffer 7 eintragen – sie werden also zum Bruttolohn aufgerechnet – eigentlich logisch – und dürfen weiter unten in Ziffer 9 nicht wieder abgezogen werden.
    Nur die Arbeitgeberbeiträge an die obligatorische UVG (BUV und selten NBUV) und jene an die Kollektiv-KTG und Kollektiv-UVG-Zusatzversicherung sind nicht in Ziffer 7 einzutragen – also keine Lohnaufrechnung.
    Falls der Arbeitnehmer Teile der Krankentaggeldversicherung (KTG) übernehmen muss (meist 50%), können diese Beiträge im Lohnausweise nicht abgezogen werden, egal, ob die KTG-Lösung kollektiver oder individueller Natur ist. Obwohl rund 90% aller Arbeitgeber eine KTG für ihre Mitarbeiter abgeschlossen haben, ist diese Versicherung bis heute nicht obligatorisch, aber doch sehr empfehlenswert.

    Fazit:
    Lohnausweis Ziffer 7: Aufrechnung Bruttolohn des Arbeitgeberanteils
    Lohnaufrechnung: Individuelle KTG, Individuelle UVG-Zusatzversicherung
    Keine Lohnaufrechnung: Kollektive KTG, obligatorische BUV, vom A’geber bezahlte NBUV, Kollektive UVG-Zusatzversicherung

    Lohnausweis Ziffer 9: Abzug des Arbeitnehmeranteils
    Lohnabzug: Kollektiv-UVG-Zusatzversicherung
    Kein Lohnabzug: Kollektive KTG, Individuelle KTG, Individuelle UVG-Zusatzversicherung

      3 Jahre später
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