Gute Frage. Wie Sie richtig sagen, darf bei der «normalen» Nichtberufsunfallversicherung (NBUV) der Arbeitnehmeranteil (in den allermeisten Fällen 100%, der Arbeitgeber zahlt nichts) in Ziffer 9 des Lohnausweises eingetragen werden – zusammen mit den Abzügen für AHV, IV, EO und ALV.
Arbeitnehmerbeiträge an UVG-Zusatzversicherungen dürfen tatsächlich nur dann in Ziffer 9 – und damit als Abzug – eingetragen werden, falls die ganze Belegschaft die entsprechende Versicherungsdeckung geniesst (Kollektiv-UVG-Zusatzversicherung). Falls nur das Kader so versichert ist, darf kein Abzug gemacht werden. Was das für Sie heisst, ist klar. Nicht in Ziffer 9 eintragen.
ABER: Eine wichtige Überlegung haben Sie sich noch nicht gemacht. Was passiert auf der Inputseite? Individuelle UVG-Zusatzversicherungen und individ. KTG-Versicherungsmodelle stellen geldwerte Leistungen für bestimmte Mitarbeiter dar, die besteuert werden sollen. Darum müssen Sie die Arbeitgeberbeiträge an diese Versicherungsprämien in Ziffer 7 eintragen – sie werden also zum Bruttolohn aufgerechnet – eigentlich logisch – und dürfen weiter unten in Ziffer 9 nicht wieder abgezogen werden.
Nur die Arbeitgeberbeiträge an die obligatorische UVG (BUV und selten NBUV) und jene an die Kollektiv-KTG und Kollektiv-UVG-Zusatzversicherung sind nicht in Ziffer 7 einzutragen – also keine Lohnaufrechnung.
Falls der Arbeitnehmer Teile der Krankentaggeldversicherung (KTG) übernehmen muss (meist 50%), können diese Beiträge im Lohnausweise nicht abgezogen werden, egal, ob die KTG-Lösung kollektiver oder individueller Natur ist. Obwohl rund 90% aller Arbeitgeber eine KTG für ihre Mitarbeiter abgeschlossen haben, ist diese Versicherung bis heute nicht obligatorisch, aber doch sehr empfehlenswert.
Fazit:
Lohnausweis Ziffer 7: Aufrechnung Bruttolohn des Arbeitgeberanteils
Lohnaufrechnung: Individuelle KTG, Individuelle UVG-Zusatzversicherung
Keine Lohnaufrechnung: Kollektive KTG, obligatorische BUV, vom A’geber bezahlte NBUV, Kollektive UVG-Zusatzversicherung
Lohnausweis Ziffer 9: Abzug des Arbeitnehmeranteils
Lohnabzug: Kollektiv-UVG-Zusatzversicherung
Kein Lohnabzug: Kollektive KTG, Individuelle KTG, Individuelle UVG-Zusatzversicherung