Hi

Muss ich die private Steuererklärung einreichen, wenn ich gar nichts verdiene? Macht das Sinn?

LG
Lihn

Points: 10

    Hallo Lihn

    Sie müssen die private Steuererklärung auf jeden Fall ausfüllen und einreichen (gilt für alle Schweizer und alle Ausländer mit einer Niederlassungsbewilligung (Ausweis C)). Auch wenn Sie gar kein Einkommen erzielen.

    Gruss
    Lana

    Points: 100

      Und was passiert, wenn ich die Steurerklärung nicht ausfülle? Einfach um Folgen zu verstehen, die Pflicht ist mir schon klar.

      Points: 10

        Normalerweise werden Sie eine Mahnung erhalten. Wenn Sie die Steuererklärung trotz Mahnung nicht ausfüllen und einreichen, macht die Steuerverwaltung eine Einschätzung, die sogenannte 'Ermessensveranlagung'. Fast sicher dichtet Ihr die Steuerverwaltung dabei ein Einkommen ein, das Sie nicht verdienen. Sie bezahlen dann zu hohe Steuern. Zudem verlangt die Steuerverwaltung eine Busse (bis zu CHF 1'000 oder noch höher).
        Es lohnt sich nicht🙂 Es ist besser alles fristgerecht einzureichen.

        LG
        Lana

        Points: 100
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          Was wird passieren, wenn ich kein Geld habe und meine Steuern nicht bezahlen kann?

          Points: 10
          • haben auf diesen Beitrag geantwortet.
            5 Tage später

            Lihn
            Was wird schon passieren? Du verdienst ja nichts, also musst du auch keine Steuern bezahlen. Spannender wäre dann eher, wie du die Krankenkasse oder das Brot beim Bäcker bezahlst.
            Trotzdem solltest du die StE einreichen, denn wenn du wirklich nichts verdienst hast du Anspruch auf verschiedenste staatliche Leistungen (z.B. Krankenkassen-Prämienverbilligungen). Und die erhältst du jeweils basierend auf deiner letzten Steuererklärung.

              Hallo Lana_S

              Kannst Du mir helfen? Ich miete eine Wohnung mit meiner Frau im Kanton Appenzell Innerrhoden. Ich verdiene weniger als CHF 120k, meine Frau arbeitet nicht und wir haben Ausweis B.
              Trotzdem habe ich die Formulare für die Steuererklärung vom Steueramt bekommen. Da stimmt ja was nicht...
              Soweit ich verstanden habe, soll ich keine Steuererklärung einreichen. Oder irre ich mich?

              Vielen Dank für Deine Antwort
              Grüss

              Points: 5
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                9 Tage später

                FreytagP

                Für Kanton Appenzell Innerrhoden gilt die folgende Regel: Sie müssen die private Steuererklärung auf jeden Fall ausfüllen und einreichen.

                LG
                Lana

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                  Lihn
                  Nach Erhalt der definitiven Veranlagung bei der Steuerverwaltung können Sie ein Erlassgesuch einreichen.
                  Damit das Gesuch geprüft wird, gibt es mehrere Bedingungen zur Erfüllung:

                  1. Die Steuererklärung wurde eingereicht.
                  2. Sie haben keine anderen Schulden.
                  3. Sie hätten schon die Teilrechnungen nicht bezahlen können.
                  4. Sie haben keine Teilrechnungen bezahlt (falls Sie sie doch bezahlt haben, haben Sie ausdrücklich den Vorbehalt angebracht, dass Sie voraussichtlich ein Erlassgesuch stellen werden).

                  Die Steuerverwaltung verlangt ein Budget, d.h. Sie müssen detaillierte Auskunft über Ihre finanzielle Situation geben.

                  LG
                  Lana

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                  • hat auf diesen Beitrag geantwortet.

                    Lana_S

                    Was passiert, wenn ich die Steuererklärung unbewusst fehlerhaft ausfülle?

                    Points: 10

                      Sie sind verpflichtet, sich zu informieren, wie man es macht, und müssen es wahrheitsgemäss und maximal sorgfältig erledigen.
                      Die Finanzbeamten sind sogar verpflichtet, etwas umzudeuten, was Sie falsch gemacht haben. Wenn etwas fehlt (Belege, Angaben), fordern sie es an. Wenn Sie sich zu Ihren Gunsten geirrt haben, müssen Sie Steuern nachzahlen.

                      Eine Alternative wäre einen Steuerberater einzusetzen, um Ihre Steuererklärung erledigen zu lassen.

                      LG
                      Lana

                      Points: 100
                        ein Jahr später
                        4 Jahre später

                        Letztes Jahr muste ich meine Steuererklärung selbst ausfüllen, da mein Einkommen 120.000 CHF überschritten hat. Dieses Jahr war mein Einkommen etwas niedriger, und ich hatte nicht vor, die Erklärung einzureichen. Aber einer meiner Kollegen sagte mich dass ich sie trotzdem abgeben muss, weil ich sie letztes Jahr eingereicht habe.
                        Kann das jemand für mich klären?

                        Points: 5
                          11 Tage später
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