Hallo zusammen

Ich muss meine GmbH infolge Covid-19 liquidieren. Könnte mir jemand eingängig klären, wie man eine GmbH im Kt. Zürich auflöst? Welche genaue Schritte soll ich folgen?
Vielen Dank im Voraus.
Gruss
Johansen

    Grüzi Johansen

    Ich habe vor einiger Zeit diesen Prozess angefangen. Grundsätzlich kann eine GmbH liquidiert werden, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind:

    1. Gesellschafterversammlung: Der Vorgang der Liquidation wird im ordentlichen Verfahren in einer Gesellschafterversammlung ausgelöst, in der auch ein Liquidator gewählt wird (bedarf der öffentlichen Beurkundung).
    2. Anmeldung zur Auflösung: der Auflösungsbeschluss wird durch das Handelsregisteramt veröffentlicht. In Handelsregister sind einzutragen (möglichst in digitaler sowie in Papierform unter Anmeldung (Löschung GmbH)) einreichen :
      · die Auflösung
      · das Datum des Auflösungsbeschlusses
      · der Firmenzusatz “in Liquidation”,
      · sowie die Liquidatoren und deren Zeichnungsberechtigung (elektronischen Unterschrift, z.B. mit SuisseID)
    3. Schuldenruf: Der Liquidator muss sich an das Schweizerische Handelsamtsblatt (SHAB) wenden, um drei Schuldenrufe bekannt zu machen. Anmeldung nur online möglich unter shab.ch. (durch Liquidator).
      Ab dem 3. Schuldenruf läuft eine Sperrfrist von einem Jahr. Das Sperrjahr kann verkürzt werden, wenn ein zugelassener Revisionsexperte, frühestens drei Monate nach dem 3. Schuldenruf, bestätigt, dass die Schulden getilgt sind und keine Interessen Dritter gefährdet werden.
    4. Dann der Liquidator soll die laufende Geschäfte beendigen, ausstehende Beträge auf Stammeinlagen einzuziehen, die Aktiven zu verwerten und die Verpflichtungen der Gesellschaft zu erfüllen.
    5. Die Steuerpflicht endet mit dem Abschluss der Liquidation (Eingang Löschungsanmeldung beim HRA), frühestens am 1. Tag nach Ablauf des Sperrjahrs oder dem Eingang der Bestätigung durch den zugelassenen Revisionsexperten beim Handelsregisteramt des Kantons Zürich.
    6. Im gleichen Zeitpunkt (wie Punkt 5) ist die Löschungs-Anmeldung beim Handelsregisteramt vorzunehmen. Es ist anzugeben, dass die Liquidation beendet ist, dass die Firma gelöscht werden kann und in welcher Nummer des Handelsamtsblatts der letzte Schuldenruf publiziert wurde. Die Löschungsanmeldung ist von sämtlichen Liquidatoren zu unterzeichnen. (durch Liquidator)
    7. Das Kantonale Steueramt benötigt für die Schlussabrechnung: (durch Liquidator)
      o Die Liquidationsbilanz
      o Die Steuererklärung für die laufende Periode (sofern nicht bereits gesandt)
      o Eine Liste über die Verteilung an Aktionäre, Teilhaber oder Genossenschafter.
    8. Die Löschungsbewilligung durch das Kantonale Steueramt erfolgt nach Bezahlung sämtlicher offener Rechnungen.

    Gruss
    Leanna

      ein Jahr später
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