Hoi zäme
Wir sind ein kleines Dienstleistungsunternehmen im Kanton Zürich und haben ein paar Gegengeschäfte mit unseren Kunden abgeschlossen, nämlich:
1) Unsere Rechnung wurde in vollem Umfang durch Gegenleistungen beglichen => keine Geldflüsse (Muss diese Transaktion überhaupt gebucht werden?)
2) Die andere Rechnung wurde zu 50% bezahlt und zu 50% mit Gegenleistungen verrechnet.
Ich hätte folgende Frage: wie soll man diese buchen bzw. was sollte man beachten?
Grüessli Nicole

    Hallo Nicole

    Zu deinen Fragen:
    1) In diesem Fall müssen die erwirtschafteten Erträge sowie die Aufwände als Bruttobeträge gemäss Bruttoprinzip bzw. Verrechnungsverbot gebucht werden. D.h. beide Rechnungen müssen in der Erfolgsrechnung separat ausgewiesen werden. Die Saldierung ist in diesem Fall nicht erlaubt.
    Hier noch ein guter Artikel zum Thema: https://eskript.ius.unibas.ch/de/rechnungslegungsrecht/jahresabschluss/grundsatze/bruttoprinzip/
    2) Die von deiner Firma ausgestellte Rechnung wird ganz normal unter Debitoren / Ertrag gebucht.
    Bei 50% Einzahlung:
    Soll: Bank Haben: Debitoren
    Bei den restlichen 50% (Gegenleistung):
    Soll: Aufwand Haben: Debitoren
    LG

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      Ehrlichmann Besten Dank für die prompte Unterstützung. Könntest du mir noch mit den Buchungen für den 1. Geschäftsfall helfen?

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        Nicole Gerne 😉

        1. Debitorenrechnung:
          Soll: Debitoren Haben: Ertrag
        2. Gegenrechnung von deinem Kunden:
          Soll: Aufwand Haben: Kreditoren
        3. Verrechnung:
          Soll: Kreditoren Haben: Debitoren
          Wichtig: die Gegenrechnungen vom Kunden einfordern, sie sind für die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs nötig.
        Points: 5
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          Ehrlichmann Vielen Dank für die Erklärung. Unsere Firma ist noch nicht MwSt-pflichtig, daher ist der Vorsteuerabzug nicht relevant. Danke trotzdem für deinen Hinweis 🙂

            ein Jahr später
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