Hallo
Wenn die Arbeitnehmer nicht versichert sind, müssen die Verpflichtungen im Arbeitsvertrag ausgewiesen werden (laut Berner Scala (siehe unten)), maximal 6 Monate für Arbeitnehmer, die länger als 20 Jahre beschäftigt sind).
Im 1. Dienstjahr - Lohnfortzahlung 3 Wochen
Im 2. Dienstjahr - Lohnfortzahlung 1 Monat
Im 3. und 4. Dienstjahr - Lohnfortzahlung 2 Monate
Im 5. bis 9. Dienstjahr - Lohnfortzahlung 3 Monate
Im 10. bis 14. Dienstjahr - Lohnfortzahlung 4 Monate
Im 15. bis 19. Dienstjahr - Lohnfortzahlung 5 Monate
ab dem 20. Dienstjahr - Lohnfortzahlung 6 Monate
Beste Grüsse
Leanna