Bei der Umwandlung einer GmbH in eine AG müssen Sie das Stammkapital der GmbH in Aktienkapital umwandeln. Gemäss Art. 620 Abs. 1 OR beträgt das Mindestkapital für eine AG in der Schweiz 100.000 CHF. Das bedeutet, dass Sie das Kapital Ihrer GmbH auf mindestens 100.000 CHF erhöhen müssen, um eine AG gründen zu können. Wenn Sie eine höhere Kapitalisierung wünschen, können Sie natürlich mehr Kapital in die AG einbringen.
Was wird weiter benötigt?
Um eine GmbH in eine AG umzuwandeln, benötigen Sie in der Schweiz in der Regel folgende Schritte:
Erstellung einer neuen Satzung für die AG
Erhöhung des Stammkapitals auf mindestens 100.000 CHF
Gründung einer neuen Aktiengesellschaft
Übertragung der Vermögenswerte der GmbH auf die AG
Eintragung der AG ins Handelsregister
Meldung der Änderungen an Steuerbehörden und Sozialversicherungen
Ändert sich der Aufwand für die FIBU / Jahresabschluss / Dividenden?
Ja, der Aufwand für die FIBU und den Jahresabschluss wird sich ändern, da die Rechnungslegungsvorschriften für eine AG in der Schweiz anders sind als für eine GmbH. Die Dividendenausschüttung hängt von der Entscheidung des Verwaltungsrats ab und wird von der Generalversammlung beschlossen.
Wie viele Personen brauche ich zusätzlich für das Handelsregister?
Für die Eintragung ins Handelsregister benötigen Sie in der Schweiz mindestens einen Verwaltungsrat und einen Revisor. Die Anzahl der Verwaltungsratsmitglieder ist jedoch nicht begrenzt und hängt von der Grösse und Struktur Ihrer AG ab.