Hallo Forum,
Ich habe eine Frage bezüglich der Kurzarbeit-Entschädigungen. Während der Korona-Krise haben wir die Kurzarbeit angemeldet und die Entschädigung von der Arbeitslosenkasse bereits bekommen. Weiss jemand, wie das verbucht werden soll?

    Hallo

    Du sollst wie folgt verbuchen:

    1. Nettolohn des Mitarbeiters:
      5000 Lohnaufwand – 1091 Lohndurchlaufskonto

    2. Die Vergütung von der Arbeitslosenkasse muss als Aufwandminderung gegen Konto 5005 Leistungen von Sozialversicherungen gebucht werden. Die Buchung sieht wie folgt aus:
      2276 Kontokorrent KAE – 5005 Leistungen von Sozialversicherungen

    3. Die 6,375% AHV, IV, EO und ALV, die von der Arbeitslosenkasse dem Arbeitgeber kompensiert werden:
      2276 Kontokorrent KAE – 5700 AHV, IL, EO, ALV (Arbeitgeberanteil)

    4. Auszahlung der Entschädigung von der Arbeitslosenkasse:
      1020 Bank – 2276 Kontokorrent KAE.

    Wie du aus dem Beispiel sehen kannst, soll das Konto 2276 Kontokorrent KAE nach allen Buchungen wieder Null aufweisen.

    Und noch eine wichtige Bemerkung dazu: Falls dein Unternehmen MwSt.-pflichtig ist, müssen diese Entschädigungen in den MwSt-Abrechnungen unter Ziffer 910 deklariert werden.

    • hat auf diesen Beitrag geantwortet.
      10 Monate später

      Bouchard auch wenn die Firma pauschal MWST abrechnet?
      Einzelfirmen gleichen Vorgang?

      Points: 35
        ein Monat später
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