Hallo Mercier
Bei Sitzverlegung von einem Kanton in den anderen Kanton ist die juristische Person in beiden Kantonen steuerpflichtig, deshalb hast Du 2 Formulare erhalten. Jedoch wird die Firma im Kanton, in dem der Sitz am Ende der Steuerperiode liegt, veranlagt.
Du sendest das Originalformular, die ausgefüllte Steuererklärung und die beigefügten Unterlagen nur in den Kanton Zürich.
Hierfür gibt es 2 mögliche Varianten:
- Du sendest nichts an bisherigen Kanton.
- Du sendest nur den Scan der eingereichten Deklaration an vorherigen Kanton.
Es hängt tatsächlich vom Kanton ab, daher sollten detailliertere Informationen in den Wegleitungen der Steuererklärungen der Kantone gesucht werden.
Soweit ich weiss, ist die 2. Option für den Kanton Aargau geeignet. Deswegen soll die Steuererklärung ans Steueramt des Kantons Zürich eingereicht werden und ein Scan davon ans Steueramt des Kantons Aargau geschickt werden.