Hallo Atetende
Zuerst dient das Kapitaleinzahlungskonto dazu, Ihnen die offizielle Kapitaleinzahlungsbestätigung einer Bank gemäss OR-Vorschrift zur Verfügung zu stellen. Für die Eröffnung der Kapitaleinzahlungsbestätigung wird eine entsprechende Gebühr vom Kapital abgezogen. Nachfolgend an Ihrer Stelle würde ich ein Gebührenvergleich der wichtigsten Banken finden:
• UBS: 0.5% oder min. CHF 200.00, max. CHF 5'000.00, (sofern nach Gründung kein ordentliches Konto bei der UBS eröffnet wird, beträgt die Gebühr nicht CHF 200.00, sondern CHF 1'000.00)
• Credit Suisse: 1/2 ‰ oder min. CHF 200.00, max. CHF 2'000.00
• Raiffeisen: 1 ‰ oder min. CHF 100.00
• Postfinance: CHF 145.00
• Zürcher Kantonalbank (ZKB): 1/2 ‰ oder min. CHF 250.00