Hallo zusammen. Ich unterstützen eine kleine GmbH in diversen Belangen. Die MWST wird mit der Saldobesteuerung abgegolten.
Sachlage: Nun wurde ein Geschäftsfahrzeug mit einem anderen Geschäftsfahrzeug getauscht. (1:1 Tausch, beide Fahrzeuge haben den gleichen Marktwert).
Normalerweise ist es so, dass bei einem VERKAUF des Geschäftsfahrzeug die MWST geschuldet ist. Doch wie verläuft es in einem solchen Fall? Ist hier MWST trotzdem geschuldet oder nicht?
Besten DANK für eure Unterstützung.
Gruss Salvi