Grützi
Ich gehe oft mit unseren Geschäftspartnern zusammenessen. Für das Essen selbst zahle ich meistens mit Geschäftskarte. Das Trinkgeld ist aber meistens bar. Nun ist die Frage: Darf ich dieses Geld auch als Geschäftsaufwand verrechnen? Ich habe doch keine Quittung dafür, oder spielt es keine Rolle?
Danke im Voraus!

Points: 10

    Hallo Luisa
    Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie du mit diesem Problem, umgehen könntest. Was mir sofort auffällt:

    1. Du kannst den Kellner bitten, dass er das Trinkgeld in die Rechnung aufnimmt.
    2. Du kannst einen Eigenbeleg erstellen.
      Vielleicht gibt es noch andere Möglichkeiten. Das Wichtigste ist, dass dein Unternehmen bereit ist, diese Ausgaben zu übernehmen.

    Gruss, Stefanie

      4 Tage später

      Hallo zusammen
      Danke für die Antwort!
      Ist es möglich, dass ich das Trinkgeld zusammen mit dem Hauptbetrag mit der Bankkarte bezahle? Gilt diese Zahlung als Beweis oder brauche ich trotzdem einen Beleg?
      LG, Luisa

      Points: 10

        Es hängt vom Lokal ab, ob die das zulassen. Oft finden die Kellner das Bartrinkgeld viel attraktiver 😊
        Wenn die Beträge ganz gering sind, könntest du vielleicht vom Beleg verzichten. Ich würde das aber nicht empfehlen. Letzten Endes ist es nicht so schwer, ein Eigenbeleg zu erstellen.
        Grüsse, Marco

        Points: 5
          ein Jahr später
          Eine Antwort schreiben…