Hallo
Im Kanton Zug können Unternehmen, die direkt oder indirekt unter den negativen Auswirkungen des Coronavirus leiden, ausserordentliche Rückstellungen im Geschäftsjahr 2019 bilden.
Was soll man tun, wenn die Jahresrechnung ohne Rückstellung bereits erstellt und abgenommen wurde?
Hat man die Möglichkeit die Steuern zu optimieren dezisiv verloren oder gibt es noch andere Möglichkeiten?
Gruss
Florentine