Hallo

Im Kanton Zug können Unternehmen, die direkt oder indirekt unter den negativen Auswirkungen des Coronavirus leiden, ausserordentliche Rückstellungen im Geschäftsjahr 2019 bilden.

Was soll man tun, wenn die Jahresrechnung ohne Rückstellung bereits erstellt und abgenommen wurde?
Hat man die Möglichkeit die Steuern zu optimieren dezisiv verloren oder gibt es noch andere Möglichkeiten?

Gruss
Florentine

Points: 35

    Hi Florentine

    Ist die Jahresrechnung bereits erstellt und abgenommen, besteht allenfalls die Möglichkeit, dass die zusätzlichen Rückstellungen noch in der Steuerbilanz bzw. Steuererklärung berücksichtigt werden.

    Gruss
    Lana_S

    Points: 100

      Danke Lana!

      Aber die Jahresrechnung wurde mit der ausgefüllten Steuererklärung bereits eingereicht. Wir haben alles vor der Publikation bezüglich der Zulässigkeit der Rückstellung gemacht. Soll ich die angepasste Kopie neu einreichen, wurde die akzeptiert?

      Points: 35

        Du bist aber schnell🙂

        Grunsätzlich ist die Erfassung dieser Rückstellung in der Jahresrechnung 2019 nur solange möglich, wie diese noch nicht abgeschlossen ist. Du kannst aber die Steuerverwaltung kontaktieren um deine individuelle Sachlage zu besprechen.

        Hier gibt es noch ein paar Punkte zum Thema :
        https://accounting-forum.ch/d/343-covid-19-provision/6

        Gruss
        Lana

        Points: 100
          ein Jahr später
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