Hallo Pfeffer33
Vorausgesetzt, dass die Mitarbeiter im Stundenlohn mehr als 6 Monate bei deiner Firma angestellt sind, haben sie Anspruch auf die KAE. Darum sind die Arbeitszeit und die Lohnsumme für die Stundenlöhner im KAE-Antrag anzugeben.
Bei der Berechnung der KAE für Stundenlöhner sind der durchschnittliche Verdienst und die durchschnittliche Sollzeit der letzten 6 oder 12 Monate vor Einführung der Kurzarbeit massgebend. Entscheidend ist das für die Mitarbeiter günstigere Ergebnis. Der maximal mögliche wirtschaftlich bedingter Arbeitsausfall, der in diesem Fall geltend gemacht werden kann, ist auf die Anzahl der monatsdurchschnittlichen Sollstunden beschränkt.
Gruss