Sehr geehrte Damen und Herren

Einer der bestehenden Gründer plant, seine Aktien an die Firma zurückzuverkaufen. Wir haben eine Bewertung vorgenommen, die von beiden Parteien genehmigt wurde. Könnten Sie uns bitte beraten, welche Voraussetzungen man bei solcher Transaktion beachten soll?

LG

Points: 5

    Guten Tag

    Gemäss dem Art. 959a Abs. 2 Ziff. 3 Obligationenrecht der Schweiz müssen die eigenen Kapitalanteile als negative Posten im Eigenkapital ausgewiesen werden. Die Minusposten "Eigenkapitalanteile" reduzieren das steuerpflichtige Eigenkapital nicht. Der Gesamtnennwert dieser Kapitaleinlagen sollte 10% des Nennkapitals nicht überschreiten.

    Beste Grüsse

    Points: 5
      10 Monate später
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