Hallo zusammen
Ich habe eine Frage bezüglich der verkauften Gutscheine, die nicht mehr eingelöst werden können bzw. abgelaufen sind. Aus meiner Sicht gehören solche Gutscheine zum «Ausserordentlichen Ertrag». Sind diese so richtig gebucht? Die Frage ist, ob ich die MWST auf diesen Ertrag entrichten muss?
Ich freue mich auf eure Antworten.
Lieber Gruss