Hallo
Ich habe von meinem Lieferanten einen Gutschein im Wert von 50 CHF erhalten. Wie kann ich diesen bei meinem nächsten Einkauf verbuchen?
Gruss
Jeffry
Einkaufsgutschein, wie buchen?
Hi Jeffry
Bei der nächsten erhaltenen Rechnung z.B. von 550 CHF würde ich den vollen Betrag verbuchen.
Die Gegenbuchung wird so aussehen: Die Zahlung (500 CHF) wird über dem Bankkonto geführt, und der Betrag im Wert von 50 CHF über das Aktivkonto.
LG
Irene
Hallo Irene
Vielen Dank für die Antwort. Aber ich habe noch eine Frage:
Wie geht dann mit der Vorsteuer? Kann ich diese über den vollen Betrag geltend machen?
Jeffry
Der Gutschein wird vom Nettobetrag abgezogen und entsprechend kann die Vorsteuer nur von 500 CHF geltend gemacht werden.
- Bearbeitet
Jeffry Katrin_13
Hier müssen 2 Situationen unterschieden werden:
1. Du hast den Gutschein früher gekauft und löst ihn nun ein.
a. In diesem Fall darf die Vorsteuer vom vollen Betrag geltend gemacht werden (von 550 CHF im obigen Beispiel), zumal du dein Geld dafür ausgegeben hast.
2. Du hast den Gutschein als Geschenk erhalten und löst ihn nun ein.
a. In diesem Fall hattest du im Zusammenhang mit dem Erhalt des Gutscheines keine Ausgaben. Aus diesem Grund kannst du beim Einlösen die Vorsteuer lediglich vom Nettobetrag (von 500 CHF im obigen Beispiel) geltend machen. Sonst würde ja auch ein doppelter Vorteil vorliegen (geschenkter Gutschein plus Vorsteuerabzug, was natürlich nicht geht)
Ich hoffe, es ist soweit klar.
Hier wird übrigens eine ähnliche Diskussion geführt, die sich auch um Gegenleistungen von Services (bezahlt mittels Gutscheinen) dreht: https://accounting-forum.ch/d/46-bezahlung-mit-unseren-services-und-gutscheinen-gegenleistung
Zu diesem Thema habe ich noch einige Folgefragen:
Nehmen wir den umgekehrten Fall an. Ich als Unternehmen habe Geschenkgutscheine herausgegeben. Wie funktioniert es dann genau? Zum Zeitpunkt der Herausgabe gibt es ja noch keinen Ertrag, sonst könnte ich ja den Gewinn manipulieren mit solchen Gutscheinen? (und entsprechend die Steuern optimieren). Das heisst, ich muss bei Herausgabe zuerst eine Bilanztransaktion buchen, oder? Und wie ist es mit der Mehrwertsteuer?
Genau richtig. Wenn ein Gutschein verkauft wird, handelt es sich nicht um einen Ertrag. Entsprechend ist die Buchung Kasse/Gutscheine, wobei das Konto "Gutscheine" ein Passivkonto ist. Wird der Gutschein zu einem späteren Zeitpunkt eingelöst, muss man diese Bilanzposition wieder auflösen mit der Buchung Gutscheine/Kasse. Die Mehrwertsteuer ist davon nicht betroffen. Diese bucht sich bei der "regulären" Buchung an den Erlös, wenn der Gutschein eingelöst wird und der effektive Kauf erfolgt.
Hallo zusammen
Ich habe eine Frage bezüglich der verkauften Gutscheine, die nicht mehr eingelöst werden können bzw. abgelaufen sind. Aus meiner Sicht gehören solche Gutscheine zum «Ausserordentlichen Ertrag». Sind diese so richtig gebucht? Die Frage ist, ob ich die MWST auf diesen Ertrag entrichten muss?
Ich freue mich auf eure Antworten.
Lieber Gruss
Pfeffer33
Hi
Von mir aus ist die Buchung in Ordnung so. Du könntest aber auch das Konto Finanzertrag für die abgelaufenen Gutscheine verwenden.
Die MWST musst du in diesem Fall nicht entrichten, da beim Gutscheinverkauf keine Leistung erbracht wird und diese Nicht-Entgelte gem. MWST-Info nicht zu versteuern sind. Siehe Link: https://www.gate.estv.admin.ch/mwst-webpublikationen/public/pages/sectorInfos/cipherDisplay.xhtml?publicationId=1004106&componentId=1004238&&winid=435398
LG
Nicole