Hallo zusammen

Ich bin Geschäftsführerin eines kleinen Cafes. Das Cafe ist in der warmen Jahreszeit (Frühling, Sommer und Anfang Herbst) geöffnet. Ich habe gehört, dass ich mein Unternehmen als Saisonbetrieb anmelden kann. Kann mir jemanden helfen, welche Voraussetzungen es für das Saisonbetriebe gibt?

Beste Grüsse

Points: 10

    Grüezi

    Es gibt einige Voraussetzungen für das Saisonprivileg für Betriebe. Erfüllt der Betrieb folgende Voraussetzungen, so lohnt es sich, das Gesuch um Bewilligung als Saisonbetrieb bei der Kontrollstelle des L-GAV einzureichen. Als Saisonbetriebe gelten:

    • die Betriebe, die nur während bestimmten Zeiten des Jahres geöffnet sind und eine oder mehrere Hochsaisonzeiten aufweisen;
    • Der Betrieb ist das ganze Jahr geöffnet und weist eine oder mehrere Hochsaisonzeiten von gesamthaft mindestens 3 und höchstens 9 Monaten auf.
    • Hochsaisonzeiten sind die Monate, deren durchschnittlicher Monatsumsatz über dem durchschnittlichen Umsatz des ganzen Jahres liegen und deren durchschnittlicher Monatsumsatz während den Monaten der Hochsaison mindestens 35% höher ist als der durchschnittliche Monatsumsatz in den übrigen Monaten.

    Betriebe, die als Saisonbetrieb im Sinne von II Ziffer 2 gelten wollen, haben bei der Kontrollstelle für den L-GAV des Gastgewerbes ein Gesuch um Zulassung als Saisonbetrieb zu stellen. Dem Gesuch sind, nach Monat aufgelistet, die Umsatzzahlen der letzten zwei Kalenderjahre (1. Januar - 31. Dezember) vor der Gesuchseinreichung beizulegen. Erachtet die Kontrollstelle die Voraussetzungen als erfüllt, erteilt sie eine Bewilligung als Saisonbetrieb für die kommenden zwei Jahre.

    Bei Neueröffnungen entscheidet der Ausschuss der Aufsichtskommission aufgrund eingereichter Budgetzahlen – also aufgrund vom geplanten Umsatz.

    Hoffe, dass diese Informationen dir helfen kann.

    LG
    Miracle

    • hat auf diesen Beitrag geantwortet.
      ein Monat später

      Miracke Vielen Dank für deine Hilfe.

      Weiss jemand wie ich eine Bewilligung als Saisonbetrieb erhalten kann? Was soll ich weiter machen?

      Points: 10
      • hat auf diesen Beitrag geantwortet.

        Hallo Linkinen

        Hier siehst du ein konkretes Vorgehen zur Erlangung einer Bewilligung als Saisonbetrieb:

        1. Bei der Kontrollstelle für den L-GAV ein Gesuch um Zulassung als Saisonbetrieb stellen.
        2. Formular mit den aktuellen Umsatzgrössen ausfüllen. Hier ist den Link. https://l-gav.ch/downloads-1/berechnung-saisonbetrieb#::text=Ganzj%C3%A4hrig%20ge%C3%B6ffnete%20Betriebe%20gelten%20als,und%20h%C3%B6chstens%209%20Monate%20umfasst.
        3. Adresse zur Einreichung des Gesuchs: Kontrollstelle für den L-GAV des Gastgewerbes, Dufourstrasse 23, Postfach 357, 4010 Basel.
        4. Der Ausschuss der Aufsichtskommission entscheidet dann über die Zulassung als Saisonbetrieb. Erachtet die Kontrollstelle die Voraussetzungen als erfüllt, erteilt sie umgehend die Bewilligung als Saisonbetrieb für die folgenden zwei Jahre. Zu beachten ist, dass zur Verlängerung eines bestehenden Saisonprivilegs rechtzeitig im Voraus ein neues Gesuch gestellt werden muss. Die Bewilligung gilt jeweils nur für zwei Jahre und erneuert sich nicht automatisch.
        5. Wenn Ihr Gesuch um Bewilligung als Saisonbetrieb bei der Kontrollstelle des L-GAV bestätigt wird, sollten Sie zusätzlich die Gastro Social über diese Bestätigung informieren.

        Beste Grüsse

          9 Monate später
          4 Monate später

          Hallo zusammen
          Warum muss man sich überhaupt die Mühe machen, einen Saisonbetrieb anzumelden? Was sind die Vorteile?
          LG

          Points: 5
            4 Tage später

            Hallo fiona
            Der Vorteil besteht darin, dass du dann während der Hochsaison mehr arbeiten lassen kannst, ohne übermässige Überstunden bzw. Überzeiten zu produzieren. In Saisonbetrieben gilt nämlich gemäss Art. 15 L-GAV eine Normalarbeitszeit von 43,5 Stunden pro Woche, in „üblichen“ Betrieben dagegen lediglich eine 42-Stundenwoche. So kannst du deine Arbeitszeit und Lohn optimieren.
            Freundliche Grüsse
            Kamila

            Points: 180

              Danke! Gibt es wichtige Fristen, wann man das Gesuch einreichen muss?
              LG

              Points: 5

                Soweit ich weiss, existieren keine festen Termine. Das Gesuch muss jedoch vor Beginn des Jahres eingereicht werden, sonst bekommt man die Bewilligung erst für das nächstfolgende Jahr. Ich würde nicht allzu lange damit warten.
                Freundliche Grüsse
                Kamila

                Points: 180
                  8 Tage später

                  Hallo
                  Wir haben erst im Jahr 2018 unser Unternehmen gegründet. Durch die Covid-Einschränkungen habe ich aus dem letzten Jahr keine normalen Zahlen. Was soll ich machen?
                  Viele Grüsse

                  Points: 5

                    Eine gute Frage. Ich würde zunächst einfach warten, bis Ihre Zahlen die nötigen Voraussetzungen erfüllen. Denn wenn Ihr Unternehmen noch jung ist, können Sie kaum nachweisen, dass COVID die Ergebnisse beeinflusst hat.
                    Freundliche Grüsse
                    Kamila

                    Points: 180

                      Hallo zusammen
                      ich würde auch gerne wissen: Unsere Bewilligung läuft in diesem Jahr ab.
                      Wird die Bewilligung automatisch verlängert?
                      Viele Grüsse
                      Helga

                      Points: 35

                        Hallo Helga
                        Nein, leider nicht. Man muss sie leider regelmässig verlängern.
                        Freundliche Grüsse
                        Kamila

                        Points: 180
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