Hallo Community,

Sofern ein Unternehmen im Ausland (nicht EU) für ein Schweizer Unternehmen eine Dienstleistung erbringt, kann hierbei das Reverse Charge Verfahren bei der Rechnungsstellung angewendet werden und genügt dies?

Vielen Dank!
Theodor

    Hallo Theodor

    Grundsätzlich gibt es in der Schweiz eine sogenannte Bezugsteuer, die für das Reverse-Charge-Verfahren "verantwortlich" ist. Hier ist die gesetzliche Grundlage: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20081110/index.html#a45

    Man kann leider nicht so generell sagen, dass die Bezugsteuer in deiner Situation anwendbar ist. Was für eine Dienstleistung erbracht wird? Ist der Leistungserbringer steuerpflichtig?

    Gruss,
    Nina

      Hallo Nina,

      Es handelt sich um eine LLC in den USA welche steuerpflichtig ist in den USA- die eine Online Beratungsdienstleistung(Consulting) erbracht hat für ein Schweizer KMU.
      Besten Dank.

      • hat auf diesen Beitrag geantwortet.

        Theodon

        Wenn der USA-Berater mehr als CHF 100‘000 weltweite Umsätze pro Jahr erwirtschaftet, dann ist er in der Schweiz MWST-pflichtig. Dann müsst Ihr die Bezugsteuer deklarieren.

        Gruss
        Nina

          10 Monate später
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