Hallo Community,
Sofern ein Unternehmen im Ausland (nicht EU) für ein Schweizer Unternehmen eine Dienstleistung erbringt, kann hierbei das Reverse Charge Verfahren bei der Rechnungsstellung angewendet werden und genügt dies?
Vielen Dank! Theodor
Hallo Theodor
Grundsätzlich gibt es in der Schweiz eine sogenannte Bezugsteuer, die für das Reverse-Charge-Verfahren "verantwortlich" ist. Hier ist die gesetzliche Grundlage: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20081110/index.html#a45
Man kann leider nicht so generell sagen, dass die Bezugsteuer in deiner Situation anwendbar ist. Was für eine Dienstleistung erbracht wird? Ist der Leistungserbringer steuerpflichtig?
Gruss, Nina
Hallo Nina,
Es handelt sich um eine LLC in den USA welche steuerpflichtig ist in den USA- die eine Online Beratungsdienstleistung(Consulting) erbracht hat für ein Schweizer KMU. Besten Dank.
Theodon
Wenn der USA-Berater mehr als CHF 100‘000 weltweite Umsätze pro Jahr erwirtschaftet, dann ist er in der Schweiz MWST-pflichtig. Dann müsst Ihr die Bezugsteuer deklarieren.
Gruss Nina
Hier hatten wir das Thema bereits ziemlich ausführlich: https://accounting-forum.ch/d/145-rechnung-erstellen-an-kunde-in-eu-mwst und hier: https://accounting-forum.ch/d/115-mwst-bei-warenlieferung-in-die-schweiz und hier: https://accounting-forum.ch/d/118-lieferung-ins-ausland-rechnungsempf-nger-im-inland-was-ist-mit-der-mwst