Hallo Forum
Ich erstelle gerade die MwSt.-Abrechnung und mir ist nun nicht ganz klar, was unter Ziffer 415 deklariert werden soll. Kann jemand mir bitte das klären?
Danke im Voraus.
Ziffer 415 in der MwSt.-Deklaration
Hallo Featureht
Im Prinzip ist diese Ziffer für die Vorsteuerkorrektur vorgesehen, z.B. infolge gemischter Verwendung oder Eigenverbrauchs. Das Erstere war bei uns der Fall, da unsere Firma im vorherigen Quartal einen gemischten Umsatz (steuerbaren und von der Steuer ausgenommenen) generiert hat. Gemäss OR https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20081110/index.html hat die Firma, die von der Steuer ausgenommenen Umsatz erwirtschaftet, keinen Anspruch auf den Vorsteuerabzug. Da die bezogenen Leistungen bei uns sowohl zur Erzielung steuerbarer als auch ausgenommener Umsätze verwendet wurden, muss ein Teil der Vorsteuer korrigiert werden. Diese Vorsteuerkorrekturen haben wir unter Ziffer 415 deklariert.
Danke für die schnelle Antwort. Was für mich noch interessant ist, wie genau haben Sie die Vorsteuerkorrekturen berechnet? Verstehe ich richtig, dass Sie diese pro rata kalkuliert haben?
Die Pro-Rata-Berechnung wäre in diesem Fall nicht ganz richtig. Siehe das Beispiel:
Im ersten Quartal erzielte die Firma CHF 400'000 Umsatzerlöse, von denen CHF 150'000 (37,5%) steuerbaren und CHF 250'000 (62,5%) von der Steuer ausgenommenen Umsatz. Die Aufwände im Q1:
• Materialaufwand – CHF 60'000
• Übrige Dienstleistungen – CHF 6'700
• Büromaterial – CHF 6'000
• Buchführung – CHF 2'300
• Telefon, Internet – CHF 800.
In diesem Fall soll man die folgenden Schritte vornehmen:
1) Zuerst ermitteln wir den direkten Aufwand für die Erzielung der steuerbaren Umsätze. Materialaufwand ist direkt zuordenbar und steuerbar, so entsteht hier keine Vorsteuerkorrektur und unter Ziffer 400 können wir die Vorsteuer in vollem Umfang von CHF 60'000 * 7,7% = CHF 4'620 deklarieren.
2) Der gesamte direkte Aufwand für die Erzielung der von der Steuer ausgenommenen Umsätze berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug. Deswegen korrigieren wir die Vorsteuer um den Betrag in Höhe von CHF 6'700 * 7,7% = CHF 515,9 und deklarieren den unter Ziffer 415 in der MwSt.-Deklaration.
3) Übriger indirekter Aufwand wird proportional zugeordnet und korrigiert:
• Büromaterial – 7,7% von CHF 6'000 * 62,5% = CHF 288,75
• Buchführung – 7,7% von CHF 2'300 * 62,5% = CHF 110,70
• Telefon, Internet – 7,7% von CHF 800 * 62,5% = CHF 38,50
Die totale Vorsteuerkorrektur wird dann CHF 953,85 betragen und muss unter Ziffer 415 deklariert werden.