Die Pro-Rata-Berechnung wäre in diesem Fall nicht ganz richtig. Siehe das Beispiel:
Im ersten Quartal erzielte die Firma CHF 400'000 Umsatzerlöse, von denen CHF 150'000 (37,5%) steuerbaren und CHF 250'000 (62,5%) von der Steuer ausgenommenen Umsatz. Die Aufwände im Q1:
• Materialaufwand – CHF 60'000
• Übrige Dienstleistungen – CHF 6'700
• Büromaterial – CHF 6'000
• Buchführung – CHF 2'300
• Telefon, Internet – CHF 800.
In diesem Fall soll man die folgenden Schritte vornehmen:
1) Zuerst ermitteln wir den direkten Aufwand für die Erzielung der steuerbaren Umsätze. Materialaufwand ist direkt zuordenbar und steuerbar, so entsteht hier keine Vorsteuerkorrektur und unter Ziffer 400 können wir die Vorsteuer in vollem Umfang von CHF 60'000 * 7,7% = CHF 4'620 deklarieren.
2) Der gesamte direkte Aufwand für die Erzielung der von der Steuer ausgenommenen Umsätze berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug. Deswegen korrigieren wir die Vorsteuer um den Betrag in Höhe von CHF 6'700 * 7,7% = CHF 515,9 und deklarieren den unter Ziffer 415 in der MwSt.-Deklaration.
3) Übriger indirekter Aufwand wird proportional zugeordnet und korrigiert:
• Büromaterial – 7,7% von CHF 6'000 * 62,5% = CHF 288,75
• Buchführung – 7,7% von CHF 2'300 * 62,5% = CHF 110,70
• Telefon, Internet – 7,7% von CHF 800 * 62,5% = CHF 38,50
Die totale Vorsteuerkorrektur wird dann CHF 953,85 betragen und muss unter Ziffer 415 deklariert werden.