Hallo AprilMine
Wenn Bloggers/Influencer von den Unternehmungen gratise Produkte erhalten, in deinem Fall Kosmetik, hat das die steuerliche Folge. Diese Produkte gehören zu den Naturalleistungen und gelten als Einkommen. Als Einkommen gelten die Naturalbezüge jeder Art, insbesondere freie Verpflegung und Unterkunft sowie der Wert selbstverbrauchter Erzeugnisse und Waren des eigenen Betriebes.
Es gibt ein Unterschied zwischen Naturallleistung und Schenkung. Die Schenkung ist im Sinne von Art. 239 OR ein Vertrag, durch den sich der Schenkende verpflichtet, dem oder der Beschenkten ohne entsprechende Gegenleistung sofort oder künftig eine Leistung aus seinem eigenen Vermögen zu erbringen. Deshalb, Gratisprodukte und Dienstleistungen sind grundsätzlich zu Markt- bzw. Verkehrswerten zu beziffern und stellen somit steuerbares Einkommen dar.
Sobald du mit deiner Arbeit als Blogger mehr als CHF 2’300 verdienst, musst du dich bei der SVA anmelden.
Beste Grüsse