Hallo zusammen
Wir buchen Rechnungen der SBB für 1/2 Tax von Mitarbeitern bei uns im Kreditorenbuch ein. Auf diesen Rechnungen ist die MWST ausgewiesen. Jedoch sind diese Rechnungen auf die Mitarbeiter ausgestellt.
Ein Kollege hat mir erzählt, dass wenn es erkennbar ist, dass diese für unser Unternehmen sind (indem klar ist, dass diese unsere Mitarbeiter sind und auf die Rechnung dies so notiert), dass man diese dann trotzdem so buchen darf, dass man die Vorsteuer buchen kann. Also wie eine MWST konforme Rechnung.
Ist das korrekt? Ich dachte, bei Rechnungen, die nicht auf das Unternehmen lauten (Rechnungsanschrift), darf man die nicht Vorsteuer nicht geltend machen.
Falls dies erlaubt ist, was ist dann die gesetzliche Grundlage?
Merci und Gruss
Esthi
Vorsteuerabzug auf Belege von Mitarbeitern?
Hallo Esthi
Grundsätzlich handelt es hier um eine Kostenerstattung. Dieser Sachverhalt wurde in verschiedenen Info- und Praxis-Mitteilungen von der Eidgenössische Steuerverwaltung beschieben. Zum Beispiel, im Praxisentwurf (Thema Lohnausweisempfänger, MWST-Info 08 Privatanteile) steht, dass das Vorsteuerabzugsrecht des Arbeitgebers im Rahmen derjenigen unternehmerischen Tätigkeit besteht, die zum Vorsteuerabzug berechtigt. Gratis abgegebene Halbtaxabonnements der SBB sind auch klar im Schreiben definiert.
Gruss
Nina
Vielen Dank Nina_S für Deine Ausführung!
9 Monate später
RomanKeller hat die Mehrwertsteuer Gelöst Themen hinzugefügt.