Hallo 🙂
Falls Du das Geschäftsauto für private Zwecke benutzest, musst Du das Privatanteil Geschäftsauto abrechnen. Es gibt zwei mögliche Varianten, wie man das in der Buchhaltung ausweist:
1) Die Aufrechnung des Privatanteils Fahrzeug unterliegt der AHV/ALV und wird durch Lohnkonto verbucht.
2) Man kann dein Kontokorrent mit dem Privatanteil Geschäftsauto belasten. Dieser Betrag musst du aber in Zukunft deiner Firma zurückzahlen. Steuerlich sind die beiden Varianten erlaubt.