Hallo Dreamyrieb
Kost und Logis werden zu dem vereinbarten Bruttolohn hinzugefügt und die Abzüge für Sozialversicherungen müssen vom Gesamtlohn getätigt werden. Kost und Logis werden vom ausbezahlenden Lohn abgezogen. In diesem Fall handelt es sich um eine Gratisleistung von Kost und Logis. Die Gratisleistungen sind im Lohnausweis im Feld 2.1 «Verpflegung, Unterkunft» auch zu erfassen. Unten ist ein Beispiel der Lohnabrechnung.
Beste Grüsse